6. Außergerichtliche Streitbeilegung
Schadenersatz- und möglicherweise auch Strafprozesse führen immer zu Vertrauensverlusten in die Ärzteschaft, oft aber auch zur Verunsicherung der Patienten und der Ärzte, zumal die Folgen eines Schadenersatzprozesses oder einer strafrechtlichen Verfolgung für den Arzt und dessen berufliche Laufbahn nachhaltig schädigend ausfallen können. Es wurden daher in den letzten drei Jahrzehnten außergerichtliche Möglichkeiten zur Konfliktbereinigung in medizinischen Haftungsfällen geschaffen, wie etwa Patientenvertretungen bzw. Patientenanwaltschaften sowie Patientenschieds- und -schlichtungsstellen.