In welchen Fällen ist eine Obduktion zwingend durchzuführen und können Angehörige eine Obduktion eines Verwandten erwirken?
Anlässlich der Durchführung einer Totenbeschau werden die die Totenbeschau durchführenden ÄrztInnen gelegentlich mit Wünschen verschiedener Personen, die weitere Vorgehensweise mit den Leichnam betreffend, konfrontiert. Wichtig für TotenbeschauerInnen ist es dabei, sich von der Aufgabe und den zugrundeliegenden Rechtsvorschriften leiten zu lassen, denn für reine - unter Umständen rechtlich nicht gedeckte - Privatinteressen Dritter bleibt kein Raum. In welchen Fällen eine Obduktion zwingend gesetzlich vorgesehen und unter welchen Voraussetzungen eine private Obduktion zulässig ist, beinhaltet nachstehender Artikel.