AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN
Terminerinnerung einer Ordination per SMS bedarf ausdrücklicher Patienteneinwilligung
Möchte eine Ordination ein Terminerinnerungssystem verwenden, bedarf sie dazu der ausdrücklichen Einwilligung des Patienten. Wird eine Terminerinnerung im Zuge einer versandten Gruppennachricht auch anderen Personen bekannt, stellt dies ein erhebliches Risiko für die Rechte der betroffenen Person dar, weshalb die Datenschutzbehörde binnen 72 Stunden zu informieren ist.
OGH bejaht Rückerstattungsanspruch für MR-Untersuchung in privatem Institut bei langer Wartezeit
Können von den Vertragsinstituten für MR-Untersuchungen nicht innerhalb der gesamtvertraglich vorgesehenen Frist Termine angeboten werden, gebührt dem Patienten bei Inanspruchnahme eines Institutes ohne Kassenvertrag eine Rückerstattung durch die Krankenkasse in Höhe von 80 % des Vertragstarifes.
Die Regelungen des geltenden Sterbeverfügungsgesetzes wurden vom Verfassungsgerichtshof im Wesentlichen akzeptiert
Abgesehen von einigen kleineren Korrekturen hat der Verfassungsgerichtshof die derzeit gültigen Regelungen des Sterbeverfügungsgesetzes zum assistierten Suizid als verfassungskonform akzeptiert. Insbesondere wurde auch keine Tür zur aktiven Sterbehilfe geöffnet.
Unwissenschaftliche Behauptungen durch Ärzte sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt
Stellt ein Arzt den wissenschaftlichen Erkenntnissen völlig widersprechende Behauptungen zum Impfschutz auf seine Website, verhindert das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit nicht die Verhängung einer Disziplinarstrafe.

MEDIZINRECHT PRAKTISCH
Dieses Werk bietet eine übersichtliche Darstellung des Medizinrechts, zumal diese Rechtsmaterie aufgrund der enormen Vielzahl an gesetzlichen Regelungen und Neuerungen mittlerweile kaum mehr überschaubar ist. Es wurde in einer für juristische Laien verständlichen Sprache in Form einer Frage-Antwort-Struktur zur besseren Lesbarkeit aufbereitet.