AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN
Unwissenschaftliche Behauptungen durch Ärzte sind nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt
Stellt ein Arzt den wissenschaftlichen Erkenntnissen völlig widersprechende Behauptungen zum Impfschutz auf seine Website, verhindert das Grundrecht auf Meinungsäußerungsfreiheit nicht die Verhängung einer Disziplinarstrafe.
Risikoausschluss bei der ärztlichen Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung der Ärzte ist leistungsfrei, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder wenn bewusst gegen Vorschriften verstoßen und damit in Kauf genommen wird, dass es wahrscheinlich zu einem Schaden kommt.
Ärztlicher Behandlungsvertrag zugunsten Dritter?
Eine Ärztin übernahm teilweise die medizinische Betreuung des Sohnes des nunmehrigen Klägers. Trotz entsprechender Vereinbarung wurden die bestehenden Honorarforderungen nicht zur Gänze beglichen. Der klagende Vater begehrte gerichtlich die Feststellung, dass der beklagten Ärztin keine weiteren Forderungen und damit kein Entgelt zustehe.
Kein Aufklärungsfehler bei tiefer Beinvenenthrombose
Im Zuge eines operativen Eingriffs wurde der Patient über die mögliche Gefahr einer Beinvenenthrombose aufgeklärt. Postoperativ entwickelte sich eine Thromboembolie, wobei die Gerichte entgegen der Ansicht des Klägers im konkreten Fall keine Aufklärungspflichtverletzung orteten.

MEDIZINRECHT PRAKTISCH
Dieses Werk bietet eine übersichtliche Darstellung des Medizinrechts, zumal diese Rechtsmaterie aufgrund der enormen Vielzahl an gesetzlichen Regelungen und Neuerungen mittlerweile kaum mehr überschaubar ist. Es wurde in einer für juristische Laien verständlichen Sprache in Form einer Frage-Antwort-Struktur zur besseren Lesbarkeit aufbereitet.