Wissenswertes zum "Papamonat" - Teil IV
Im konkreten Fall musste die Kindesmutter kurz nach der Geburt ihrer Tochter aufgrund einer bipolaren Störung mehrmals stationär behandelt werden, während sich der Kindesvater in Familienzeit („Papamonat“) befand und den Familienzeitbonus beantragte, was allerdings von der zuständigen Sozialversicherung mit der Begründung abgelehnt wurde, dass während des Spitalsaufenthalts der Kindesmutter die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen würden.
Die maßgeblichen Zielsetzungen des Familienzeitbonusgesetzes (FamZeitbG), die Familie zu stärken und eine enge emotionale Bindung zwischen dem Neugeborenen und dem Kindesvater aufzubauen, ist aus Sicht des OGH gerade bei den Fällen eines stationären Spitalsaufenthalts der Kindesmutter im besonderen Maße verwirklicht, indem der Kindesvater nicht nur die Kindesmutter im Haushalt und bei der Versorgung des Kindes unterstützt sondern diese Tätigkeiten zur Gänze übernimmt. Anders als bei dem Fall, wenn Kindesmutter und Kind sich gemeinsam im Krankenhaus befinden und die Betreuung des Kindes im Wesentlichen durch die Krankenanstalt abgedeckt wird (vgl. OGH 20. 11. 2018, 10 ObS 109/18d veröffentlicht in der OÖ Ärzte September 2019) hat demnach der OGH in der gegenständlichen Entscheidung zugunsten des Kindesvaters den Anspruch auf Familienzeitbonus eindeutig bejaht.
Mag. Christoph Voglmair, LL.M.