Verwaltungsstrafe wegen Veröffentlichung von Gesundheitsdaten auf Facebook
Patientendaten auf Social-Media-Plattformen
Auf der Facebook-Seite des betroffenen Arztes waren Ausschnitte aus Patientenbriefen, Befunddaten, medizinische Diagnosen, Aufnahme- und Entlassungsdaten von Krankenhäusern, Sozialversicherungsnummern von Patienten, die Namen der behandelnden Ärzte etc. öffentlich einsehbar. Die Datenschutzbehörde untersagte dem Arzt bereits in einem vorausgehenden Verfahren mittels Mandatsbescheid (DSB 30.3.2020, 2020-0.0.203.677, Verfahrenszahl: DSB-D231.1042) wegen Gefahr im Verzug die Offenlegung von Patienten- und Gesundheitsdaten.
Strafverfügung wegen Offenlegung personenbezogener Daten
Aufgrund dieser Verwaltungsübertretungen verurteilte die Datenschutzbehörde (Verfahrenszahl DSB-D550.279) den Arzt, weil er personenbezogene Daten sowie auch Gesundheitsdaten zu Unrecht verarbeitet hatte, rechtskräftig zu einer Geldstrafe, im Falle der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe.
Mag. Barbara Hauer, LL.M., MBA