Urlaub während Ersatzruhetag?
Urlaubsvereinbarung während Ersatzruhe
Eine teilzeitbeschäftigte Dienstnehmerin begehrte nach dem Ende ihres Dienstverhältnisses Euro 1.528,80 als Abgeltung wegen nicht konsumierter Ersatzruhetage. Laut Vereinbarung erhielt die Klägerin nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden ein Entgelt und für Samstage, an denen sie aufgrund des Ausgleichs zur Vorwoche (6-Tage-Woche, wobei sie nach je 12 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen zwei Tage hintereinander am Samstag und am Sonntag frei hatte) keinen Dienst leistete, wurde sie nur im Krankheits- oder Urlaubsfall entlohnt.
Vorrang des Ersatzruhekonsums bei gleichzeitiger Urlaubsvereinbarung
Laut Ausführungen des Berufungsgerichtes standen die Ersatzruhetage der Klägerin regelmäßig im Vorhinein fest, sodass für diese Tage eine Urlaubsvereinbarungnicht möglich war. Die Klägerin hatte daher in dieser Zeit nicht ihren Urlaubs-, sondern den bezahlten Ersatzruheanspruch konsumiert. Das Gericht sprach daher insgesamt Euro 1.176,-- brutto zu.
Der OGH (8 ObA1/15b) ergänzte, dass der „um seine Wochenruhe gebrachte Arbeitnehmer dafür innerhalb der folgenden Woche zwingend bezahlte Freizeit im gleichen Ausmaß erhalten soll“. Einen Anspruch auf Urlaubsersatzleistung für die nicht wirksam vereinbarten Urlaubstage hat die anwaltlich vertretene Klägerin nicht geltend gemacht. Die Wahl des Klagsanspruchs fällt daher in ihre Sphäre.
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL.M.