Unzureichende Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen - kein Amtsmissbrauch
Arzt führt Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen nicht lege artis durch
Ein Kinderfacharzt, der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchführte, attestierte einigen Kindern aufgrund unzureichender Untersuchung und Befundaufnahme eine altersentsprechende Entwicklung, obwohl diese tatsächlich Entwicklungsverzögerungen hatten.
Rechtsgrundlagen
Die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen sind mittels Verordnung geregelt und dienen der Sicherstellung der medizinischen Grundbetreuung der Schwangeren und des Kindes.
Die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe setzt voraus, dass Mütter bestimmte Untersuchungen durchführen lassen. Für die Untersuchung selbst sind die Krankenversicherungsträger – mit Hilfe der Ärzte - zuständig. Die Durchführung der Untersuchung und die Vergütung sind gesamtvertraglich zwischen Hauptverband und Österreichischer Ärztekammer geregelt.
Ärztliche Tätigkeiten bei Mutter-Kind-Untersuchungen kein hoheitliches Handeln
Die konkrete ärztliche Leistung wird auf privatrechtlicher Basis, und das ist das Entscheidende, aufgrund des zwischen der Patienten und dem jeweiligen Arzt freiwillig abgeschlossenen Behandlungsvertrages erbracht. Der OGH (17 Os 25/14a) kam entgegen der Ansicht des Erstgerichtes zum Ergebnis, dass mangels hoheitlichen Handelns der Straftatbestand des Amtsmissbrauches gemäß § 302 Abs 1 StGB nicht erfüllt sei.
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL. M.