Substitutionstherapie: Erlischt Kassenvertrag wegen strafrechtlicher Verurteilung?
Die seit 01.01.2014 neu eingerichteten Bundesverwaltungsgerichte (W178 2007495-1; W209 2005152-1) hatten im Zusammenhang mit der Substitutionstherapie folgende zwei Sachverhalte zu beurteilen:
Ärzte rezeptieren zu hohe Mengen an Suchtmitteln
Zwei Kassenärzte, die mitunter auch Substitutionspatienten behandelten, wurden jeweils wegen Überschreitung der zulässigen Menge an verschreibungspflichtigen Medikamenten nach dem Suchtmittelgesetz strafrechtlich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten rechtskräftig verurteilt.
Verlust des Kassenvertrages wegen Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz
Aufgrund gesetzlicher Regelung erlischt das Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragsarzt und dem Krankenversicherungsträger unter anderem für den Fall einer wegen „groben Verschuldens“ rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung, wenn diese im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung steht.
Das Bundesverwaltungsgericht führt zusammengefasst aus, dass unter „grobem Verschulden“ jedenfalls alle in Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung stehenden Vorsatzdelikte – und die Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz ist im konkreten Fall ein solches Delikt – zu qualifizieren sind. Dies ergebe sich, so das Bundesverwaltungsgericht, aus der Abstufung der gesetzlich geregelten Erlöschenstatbestände, bei deren Verwirklichung der Kassenvertrag automatisch ohne Kündigung aufgelöst wird. Die Beweggründe, warum die beiden Ärzte zu hohe Mengen verordneten, wurden daher vom Bundesverwaltungsgericht nicht (mehr) berücksichtigt.
Erwähnenswert ist, dass in einem Fall die ordentliche Revision an den VwGH zugelassen wurde und im anderen nicht.
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL.M.