Strafrechtliche Erleichterung für Ärzte
Reform des Strafgesetzbuches begünstigt Ärzte
Fahrlässige Körperverletzungen sind für alle Personen, ausgenommen der Angehörigen gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe, dann straffrei, wenn aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als 14-tägiger Dauer erfolgt. Seit 1. Jänner 2016 wird bei leicht fahrlässigen Körperverletzungen differenziert, wer diese Tat begangen hat: Demzufolge können Ärzte nicht mehr strafrechtlich verurteilt werden, wenn sie in Ausübung ihres Berufes einen Patienten fahrlässig am Körper verletzen, sofern mit dieser Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als 24 Tagen einhergeht.
Auswirkungen in der Praxis
Für Patienten bedeutet diese Änderung, dass sie in Zukunft zur Durchsetzung ihrer Schadenersatzforderungen bei diesen Fällen den Zivilrechtsweg beschreiten müssen und das Prozessrisiko tragen.
Mag. iur. Babara Hauer, PLL.M.