Ordinationssperre wegen mangelnder Hygiene
Hygienische Missstände führen zur Ordinationssperre
Laut Ärztegesetz sind Ordinationen zu überprüfen, wenn anzunehmen ist, dass diese den hygienischen Anforderungen nicht entsprechen. Ergibt diese Überprüfung eine Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Patienten, ist bis zur Beseitigung dieser Mängel eine Ordinationssperre zu veranlassen.
In der Ordination einer Ärztin für Allgemeinmedizin wurden auch Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Diese Praxis wurde aufgrund hygienischer Mängel insbesonders hinsichtlich der Reinigung der verwendeten Instrumente (teilweise) gesperrt. Die betroffene Ärztin reichte eine Amtshaftungsklage gegen das Land Wien ein und interpretierte die ärztegesetzliche Bestimmung zur Ordinationssperre in dem Sinne, dass letztere nur dann gerechtfertigt sei, wenn sowohl eine Gefährdung der Gesundheit als auch eine Gefährdung des Lebens vorliege.
“Vertretbarkeit” der Ordinationsschließung genügt
Die Auslegung dieser gesetzlichen Formulierung ist laut OGH im konkreten Fall jedoch nicht ausschlaggebend, weswegen diese Frage letztendlich auch nicht beantwortet wurde. Der OGH verwies auf seine bisherige Rechtsprechung, wonach nicht jede objektiv unrichtige Entscheidung zu einem Amtshaftungsanspruch (dies wäre die erfolgreiche Abwehr der Sperre) führt. Die nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilende Rechtsauffassung (= Ordinationssperre) muss daher lediglich “vertretbar” sein. Der OGH beurteilte die bereits durch die Unterinstanzen ausgesprochene Schließung der Ordination jedenfalls als “vertretbar.”
Weiters hielt der OGH den Einwand der Ärztin, dass ein Facharzt für Frauenheilkunde, bzw. für Krankenhaushygiene, Betriebshygiene und Mikrobiologie die hygienischen Anforderungen beurteilen hätte müssen, für nicht entscheidungsrelevant: Erstens hat der Amtsarzt die hygienischen Missstände ohnehin richtig beurteilt und zweitens fordert das Ärztegesetz lediglich die Überprüfung durch einen Amtsarzt und sind daher weitergehende Facharztkenntnisse nicht unbedingt notwendig.