Optometrist mit Doktortitel darf Titel nicht irreführend verwenden
Optometrist verwendet den Titel "Dr"
Ein Alleingesellschafter eines Optikerunternehmens hat in Großbritannien den Titel „Doctor of Philosophy (PhD) Optometry“ erlangt und verwendete nach Abklärung mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung die Abkürzung „Dr“, seinem Nachnamen vorangestellt. Im Internet schien darunter noch der Zusatz „Optometrist“ auf.
Ärztekammer klagt Optometrist
Die Ärztekammer klagte auf Unterlassung des Führens des Doktortitels allgemein. Der OGH (4 Ob 18/14x) bestätigte hingegen die Entscheidung des Rekursgerichtes, dass er diesen Titel lediglich „zu Zwecken des Wettbewerbs“ ohne weitere Klarstellung nicht führen dürfe. Beim Durchschnittsmenschen würde ansonsten der Eindruck entstehen, dass es sich um einen Doktortitel im medizinischen Bereich handle, zumal der Optiker auch Tätigkeiten ausführt, die dem ärztlichen Bereich zuzuordnen sind (z.B. Überprüfung der Sehschärfe, etc.). Das Gericht ließ jedoch offen, wie und in welcher Form diese Richtigstellung konkret durchzuführen ist.
Ergebnis
Optometristen, die über einen Doktortitel verfügen, dürfen diesen selbstverständlich führen. Allerdings ist der Titel so zu verwenden, dass kein Konnex und keine „Irreführung“ zum ärztlichen Bereich hergestellt werden. Es darf daher nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich um eine medizinische Berufsqualifikation handelt.
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL.M.