Kurs für Ordinationsgehilfin?
Dieses neue Gesetz, das sogenannte MAB-Gesetz, in Kraft seit 1.1.2013, regelt die medizinischen Assistenzberufe, unter anderem die Ordinationsassistentin.
Dieses MAB-Gesetz schreibt für die Ordinationsassistentin eine Ausbildung von insgesamt 650 Stunden Theorie und Praxis vor, wobei die Ausbildung innerhalb von
3 Jahren ab Beginn der Tätigkeit abgeschlossen werden muss. Die Ordinationsassistentin darf aber die erlaubten Tätigkeiten (wie etwa Blutabnahme) schon vor Abschluss der Ausbildung ausüben. Es gibt Übergangsbestimmungen für "alte" Ordinationsgehilfinnen: alte Ausbildungen (nach dem MTF-SHD Gesetz) sind anerkannt und "alte" Ordinations-gehilfinnen dürfen dieselben Tätigkeiten durchführen wie die neuen Ordinationsassis-tentinnen nach dem neuen MAB-G. Sonst gibt es aber keine Übergangsbestimmung: wenn bislang keine Ausbildung absolviert worden ist, hilft auch die langjährige Ausübung der Tätigkeit nichts (die eigentlich nicht gesetzeskonform war, denn schon immer war eine Ausbildung verpflichtend, allerdings in einem geringeren Umfang).
Unabhängig davon, wie lange jemand schon gearbeitet hat, ist innerhalb von
3 Jahren eine Ausbildung vorgeschrieben.
Ausgenommen sind jedoch Sprechstundenhilfen, also Angestellte, die nur administrative Tätigkeiten durchführen, diese brauchen keinen Ordinationsassistentinnenkurs.