Krankenhausdirektorin gekündigt
Mitarbeiter kritisieren Führungsstil
Eine Verwaltungsdirektorin – im konkreten Fall die Klägerin - war verpflichtet, bestimmte Führungsgrundsätze einzuhalten. Dazu gehörten unter anderem auch, Konflikte konstruktiv zu lösen, ein wertschätzendes Klima zu schaffen sowie die Teamarbeit zu fördern. Die Führungsperson konnte jedoch diesen Anforderungen nicht gerecht werden und die Mitarbeiter beschwerten sich über ihr Führungsverhalten und hatten regelrecht Angstzustände während der Arbeit.
Versetzung der Verwaltungsdirektorin
Nach der Versetzung in eine andere Betriebsleitung war sie ebenso dafür zuständig, zur Beruhigung der bestehenden angespannten Situation beizutragen und die schlechte Stimmung zu verbessern. Im Zuge dessen mussten ihrerseits auch unpopuläre Maßnahmen ergriffen werden und führten letztendlich dazu, dass sie selbst in keiner guten psychischen Verfassung war. Konkrete Streitpunkte waren unter anderem das vom Arbeitsinspektorat geforderte „Konzept zur Evaluierung psychischer Fehlbelastungen“, welches trotz Fristerstreckung nicht umgesetzt wurde sowie die bestehenden Meinungsverschiedenheit mit der Betriebsärztin, welche abberufen werden sollte.
Auflösung des Dienstverhältnisses gerechtfertigt?
Die Gerichte (9 ObA 71/15d) kamen unter Berücksichtigung und Würdigung dieser schwierigen Situation zum Ergebnis, dass die betroffene Betriebsleiterin aufgrund ihres Führungs- und Kommunikationsstils ihre Dienstpflichten gröblich vernachlässigt hat und dieses Verhalten in seiner Gesamtheit mit dem Ansehen und den Interessen des Dienstgebers unvereinbar war. Es ist ihr daher in beiden Betrieben nicht gelungen, ein wertschätzendes und vertrauensvolles Klima zu schaffen.
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL.M.