Kinderbetreuungsgeld während der Mutterschutzfrist?
Aufgrund der Geburt ihres gemeinsamen Kindes beantragte ein Elternpaar bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (GKK) Kinderbetreuungsgeld in der Variante 12 Monate + 2 Monate, wonach beide Elternteile für unterschiedliche Zeiträume Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dem Antrag zufolge sollte der Kindesvater bereits während der Schutzfrist der Kindesmutter Kinderbetreuungsgeld beziehen. Die zuständige GKK widerrief allerdings die Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes für jenen Zeitraum, in dem noch Wochengeld bezogen wurde, und verpflichtet nun den Kindesvater zum entsprechenden Rückersatz der empfangenen Leistungen. Erfolgt dies seitens der GKK zu Recht?
Durch den Bezug von Wochengeld während der Schutzfrist durch die Kindesmutter ist gemäß § 6 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) der so genannte Ruhenstatbestand erfüllt, d. h. der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld ruht in der Höhe des Wochengeldes. Ist demnach das (tägliche) Wochengeld der Kindesmutter höher als das (tägliche) Kinderbetreuungsgeld des Kindesvaters, kommt es zu einem vollständigen Ruhen des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld durch den Kindesvater. Ausgehend von einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH 12. 9. 2013, 10 ObS 106/13f) bewirkt allerdings nur der tatsächliche Leistungsbezug die Einhaltung der Mindestbezugsdauer sowie die gleichzeitige Verlängerung des Kinderbetreuungsgeldbezuges über das 12. Monat hinaus. Demnach sind laut OGH Ruhenszeiten in voller Höhe, wenn also keine Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes gebührt, für die Einhaltung der Mindestbezugsdauer und für die gleichzeitige Verlängerung des Kinderbetreuungsgeldbezuges über das 12. Monat hinaus nicht zu berücksichtigen. Indem im gegenständlichen Fall das (tägliche) Kinderbetreuungsgeld des Kindesvaters niedriger war als das (tägliche) Wochengeld der Kindesmutter erfolgte der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes erst nach Ende des Wochengeldbezuges. Da dadurch die mindestens zweimonatige Bezugsdauer des Kindesvaters gemäß § 5 Abs. 4 KBGG nicht erfüllt werden konnte, steht ihm laut OGH für den Zeitraum des Wochengeldbezuges der Kindesmutter kein Kinderbetreuungsgeld zu, der Bezug für diesen Zeitraum ist somit zu Unrecht erfolgt.