Kein Unfallversicherungsschutz auf dem Weg vom Arzt im Krankenstand
Unfall nach Arztbesuch während Krankenstand
Der Kläger erlitt im Jahr 2004 einen Arbeitsunfall aufgrund einer Stichverletzung, die er sich im Zuge seiner unselbständigen Tätigkeit zuzog. Trotz komplikationsloser Verheilung entwickelte sich in den Jahren danach eine Gewebeverdichtung, die ca. 12 Jahre später operativ korrigiert wurde. Nachhaltige Beeinträchtigungen waren nach der erfolgreich verlaufenden Operation auszuschließen.
Anschließend an diese Operation befand sich der Betroffene im Krankenstand und erlitt auf dem Weg nach Hause von seinem Hausarzt, den er zum Verbandwechsel aufsuchte, einen Unfall mit schweren Verletzungen.
Unfallversicherung umfasst auch Arztwege
Der OGH (10 ObS 131/15k) hielt fest, dass „Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich zuzurechnen sind“.
Aufgrund der gesetzlichen Regelung sind jedoch Unfälle, die sich auf dem Weg von der Arbeitsstätte oder der Wohnung zur ärztlichen Untersuchung (z.B. beim niedergelassenen Arzt) und anschließend auf dem Weg zurück zur Arbeit oder zur Wohnung ereignen, Arbeitsunfälle. Voraussetzung für die Qualifikation als Arbeitsunfall ist in diesen Fällen, dass der Dienstnehmer seinen Dienstgeber den Arztbesuch vor Antritt dieses Weges bekannt gegeben hat. Der Arztweg muss zudem in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Weg von oder zum Arbeitsplatz stehen.
Kein Arbeitsunfall bei Arztbesuch im Krankenstand
Da der Versicherte den Hausarzt während seines Krankenstandes aufsuchte, bestand kein Zusammenhang mit einem Weg zum Arbeitsplatz, sodass kein Unfallversicherungsschutz vorlag. Ein Arbeitsunfall liegt selbst dann nicht vor, wenn „der Krankenstand durch einen Arbeitsunfall veranlasst wurde“.
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL.M.