Honorareinspruch - Musterformulare betreffend Kleine Kassen
Einspruch rechtzeitig erheben
Ärzte haben Einwendungen gegen die Honorarabrechnung innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Honorarzahlung bei sonstigem Ausschluss zu erheben. Grundsätzlich sind die Sozialversicherungsträger zur ungeschmälerten Auszahlung des von Ihnen in Rechnung gestellten Honorars verpflichtet, ausgenommen bei ganz offensichtlichen (Rechen)Fehlern. Dies bedeutet, dass die Krankenkassen das Honorar im Regelfall zuerst auszahlen müssen und bei Bedenken selbst die Kassenrechtlichen Schiedsinstanzen konsultieren müssen. Auch für die Krankenkassen besteht diese 6-Monats-Frist (bei Heilmitteln 9 Monate) für die Einspruchserhebung.
In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass die Sozialversicherungsträger sofort Teile des Honorars abziehen oder manche Leistungen überhaupt nicht vergüten. Eine regelmäßige Kontrolle der Rückvergütung lohnt sich auf jeden Fall!
Wie setze ich meine Honorarforderung gegen die Krankenkasse durch?
Folgende Formulare, deren Verwendung keineswegs zwingend ist, dienen Ihnen zur Erleichterung der Anspruchsdurchsetzung bei der BVA, der SVA und der VAEB:
Muster_Einspruch_Honorarabrechnung_BVA
Muster_Einspruch_Honorarabrechnung_SVA
Muster_Einspruch_Honorarabrechnung_VAEB
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL.M.