Höhere Unterhaltszahlung wegen versäumter Nostrifizierung
Ausländischer Arzt macht Nostrifikationsprüfung nicht
Ein Arzt aus Libyen erlangte in Österreich mehrere Diplome (zB Diplom Lungenheilkunde, Fellowship Lungenheilkunde, Facharztdiplom Sonderfach Innere Medizin). Ab dem Jahr 2006 war er für zwei Jahre als Universitätslektor an einer Medizinischen Universität in Libyen tätig und suchte erstmals 2006 um Nostrifizierung seines Medizinstudiums in Österreich an. Im Jahr 2012 stellte er erneut einen Antrag auf Nostrifizierung bei der Universität Innsbruck und erhielt den Auftrag, bis spätestens 30.04.2014 eine Prüfung zur Feststellung seiner fachspezifischen Kenntnisse abzulegen.
Trotz ausreichender Zeit für die Prüfungsvorbereitung und fünf möglicher Termine, verabsäumte er die Nostrifikationsprüfung, weswegen er derzeit in Österreich nicht ärztlich tätig werden darf. Die vier minderjährigen Kinder klagten auf Unterhaltszahlung.
Unterhaltspflicht nach fiktivem Einkommen eines Arztes
Die Gerichte (OGH, 10 Ob 59/14w) kamen zum Ergebnis, dass ein pflichtbewusster Familienvater die Prüfung rechtzeitig abgelegt hätte. In diesem Fall hätte er in Österreich als Arzt arbeiten und ein entsprechendes Einkommen erzielen können. Zur Bemessung des Unterhalts war daher von einem fiktiven Einkommen eines Spitalsarztes in der Höhe von Euro 2.400,-- / Monat auszugehen (Anspannungstheorie).
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL.M.