Führerscheinuntersuchungen – die Sprengelbindung fällt weg
Soeben ist die 11. Novelle zum Führerscheingesetz in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung ist, dass die Sprengelbindung damit entfällt. Die entsprechende Bestimmung im Führerscheingesetz, nämlich § 8 hat bisher verlangt, dass das ärztliche Gutachten von einem sachverständigen Arzt im örtlichen Wirkungskreis der Behörde, die das Verfahren zur Erteilung der Lenkberechtigung durchführt, erstellt wird. Diese Einschränkung mit dem örtlichen Wirkungsbereich der Behörde ist nunmehr aufgehoben worden.
Eine Anpassung der korrespondierenden Bestimmung in der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (gem. § 22 ist bekanntlich eine Bewilligung für bis zu drei angrenzende Bezirke möglich) ist noch nicht erfolgt.
Diese Neuregelung bedeutet also, dass ab sofort eine Bestellung als sachverständiger Arzt für ganz Österreich gültig ist. Auch die Problematik mit dem Sitz der Fahrschule, die sich mit der 8. Novelle zum Führerscheingesetz vor etwas über einem Jahr ergeben hat, ist somit nicht mehr relevant.
Alle bisher ausgestellten Bescheide bleiben unverändert gültig. Es ist nicht notwendig, diese Bescheide zu ändern, die in den Bescheiden angeführten Bezirke sind unbeachtlich. Die fünfjährige Befristung bleibt jedoch aufrecht.
Damit wurde endlich einer jahrelangen Forderung unsererseits Rechnung getragen. Etwas unverständlich ist jedoch die mangelnde Informationspolitik seitens der Behörden. Zwar haben die Medien teilweise schon vor Wochen über diese Änderung berichtet, jedoch ist die Novelle im Internet derzeit noch nicht verfügbar, auch nicht auf der Homepage des Ministeriums!
Dr. Maria Leitner