Erlass BMG Abgrenzung von Laientätigkeiten und Vorbehaltstätigkeiten der Pflege und Medizin
Im ärztlichen Alltag stellt sich nicht nur gelegentlich, sondern häufig die Frage, welche Tätigkeiten von Laien verrichtet werden dürfen, bzw. welche der Pflege und den Medizinern vorbehalten sind und welche Aufgaben delegierbar sind. Das Bundesministerium für Gesundheit hat zu diesen Fragen folgenden Erlass veröffentlicht:
Erlass BMG Abgrenzung von Laientätigkeiten und Vorbehaltstätigkeiten der Pflege und Medizin