Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bei Bildungskarenz?
Voraussetzungen für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld wird dem antragstellenden Elternteil nur dann gewährt, wenn er die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und zudem „unmittelbar vor der Geburt mindestens 6 Monate lang eine in Österreich sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeitausgeübt hat“ und „keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten hat“.
Leibliche Mütter, die einem Beschäftigungsverbot vor der Geburt unterliegen („Mutterschutz“), müssen sechs Monate vor Beginn des Mutterschutzes eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausüben. Bei Vätern, Pflegeeltern etc., beginnt dieser 6-Monats-Zeitraum mit der Geburt des Kindes.
Bildungskarenz als Leistung aus der Arbeitslosenversicherung
Der Bezug von Weiterbildungsgeld aufgrund einer Bildungskarenz innerhalb von 6 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, was dazu führt, dass in diesem Fall die leibliche Mutter die Variante des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes nicht in Anspruch nehmen kann.
Nach Ansicht des OGH (10 ObS 103/14s) soll das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nur jenen Eltern zukommen, die tatsächlich erwerbstätig sind.
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL.M.