Besser im Team
Die Modelle der Ärztekammer für Oberösterreich für kassenärztliche Gruppenpraxen
Immer mehr niedergelassene ÄrztInnen bevorzugen die Zusammenarbeit im Team dem herkömmlichen Einzelkämpfertum. Bringt das gemeinsame Führen einer Praxis doch entscheidende Vorteile, angefangen bei zeitlicher Flexibilität bis hin zum fachlichen Austausch auf Augenhöhe.
Die Gruppenpraxismodelle, die Ärztekammer für OÖ gemeinsam mit der oö Gebietskrankenkasse entwickelt haben, erfreuen sich dementsprechend zunehmender Beliebtheit. Allerdings ist der Schritt in Richtung Gruppenpraxis – egal nach welchem Modell – ein entscheidender Schritt im Berufsleben und sollte daher gut überlegt werden. In diesem Zusammenhang muss besonders darauf hingewiesen werden, dass jede Gruppenpraxis, egal nach welchem Modell, spätestens mit dem 65. Lebensjahr des Seniorpartners enden muss. Da eine sinnvolle Vorbereitung der Gruppenpraxis etwa ein Jahr in Anspruch nimmt, ist zudem eine sorgfältige Planung unerlässlich.
Die Ärztekammer für Oberösterreich bietet ein umfangreiches Beratungsservice für ÄrztInnen an, die in Oberösterreich eine Gruppenpraxis gründen bzw. in eine Gruppenpraxis einsteigen möchten, um unter den vier zur Verfügung stehenden Modellen die optimale Lösung zu finden. Nachstehend finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Modelle:
- Modell 1:
Zusammenschluss von zwei ÄrztInnen, von denen jede/r bereits einen Kassenvertrag hat.
- Modell 2: (sog. Bruchstelle)
Bei diesem Modell wird eine bereits bestehende Einzelordination aufgrund einer Bedarfsprüfung um einen Prozentsatz von mind. 30 % und max. 70 % gegenüber dem bisherigen Versorgungsgrad in Form einer Gruppenpraxis erweitert und in weiterer Folge von zwei ÄrztInnen betrieben.
- Modell 3: (Job-Sharing)
In der Job-sharing-Gruppenpraxis teilt sich ein/e SeniorpartnerIn die bisherige Einzelkassenstelle mit einem/einer JuniorpartnerIn.
- Modell 4: (Nachfolge)
Im Modell 4 arbeiten Senior- und JuniorpartnerIn für eine begrenzte Zeitdauer zusammen, dann scheidet der Seniorpartner – meist wegen Pensionierung – aus und der bzw die JuniorpartnerIn erhält automatisch den Einzelkassenvertrag.
Im Rahmen der Gründung einer Gruppenpraxis stehen insbesondere unternehmensrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen im Vordergrund. Neben der juristischen Begleitung durch die Ärztekammer für OÖ ist es daher erforderlich, möglichst frühzeitig die Expertise des Steuerberaters in die entsprechenden vertraglichen Ausgestaltungen einzubeziehen. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf das bei den Modellen 2-4 gesamtvertraglich vorgesehene Ablöseschema verwiesen, welches eine angemessene Vergütung für den zur Verfügung gestellten Unternehmensanteil garantieren soll. Gemäß des derzeitigen Gesamtvertrages für Gruppenpraxen ist als Gesellschaftsform zwingend die Offene Gesellschaft (OG) vorgesehen. Dies erfordert neben dem Abschluss eines OG-Vertrages zwischen den Partnern auch die Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch.
Detaillierte Informationen zu den OÖ Gruppenpraxismodellen sowie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen finden sich auf www.aekooe.at.