Begutachtungsentwurf Ärztegesetznovelle 2014
Kernpunkte der geplanten Änderungen sind:
1. Reformen bei der ärztlichen Ausbildung
(z.B. 9 – monatige Basisausbildung nach dem Medizinstudium verpflichtend; nach der Basisausbildung: allgemeinärztliche oder fachärztliche Weiterqualifikation; verpflichtende Lehrpraxis für das Fachgebiet der Allgemeinmedizin; Wegfall der Additivfächer und Integration in die Ausbildung; Facharztausbildung bestehend aus Sonderfach - Grundausbildung und –Schwerpunktausbildung; …..)
2. Änderungen hinsichtlich der Ausbildungsstätten und Ausbildungsstellen
( z.B. anerkannte Ausbildungsstätten für die Basisausbildung sind allgemeine Krankenanstalten; Festlegung von Ausbildungsstellen für die Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin analog der fachärztlichen Ausbildung; Anerkennung für einen Zeitraum von 7 Jahren gültig; Anwesenheit des Ausbildners während der Kernarbeitszeit; Vorlage Ausbildungskonzept; Neuerungen zur Ausbildung während der Kernarbeitszeit; …….).
3. Kenntnisse der deutschen Sprache als Eintragungsvoraussetzung.
4. Meldepflicht der Dienstgeber zur Übermittlung der für die Eintragung in die Ärzteliste notwendigen Daten an die ÖÄK.
5. Wegfall der Anrechnung ausländischer Prüfungen, d.h. verpflichtende Arztprüfung für die Diplomerlangung.
6. Ab 01.01.2015 soll die Eintragung in die Ärzteliste als „approbierter Arzt“ nicht mehr möglich sein.
7. Ab wann?
Diese Novelle soll voraussichtlich mit 01.01.2015 in Kraft treten. Bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse können, so der Entwurf, nach der bisherigen Ärzteausbildungs-Ordnung absolviert werden.
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL. M.