Ausbildung im Burn-out-Krankenstand bejaht
Ausbildung aus ärztlicher Sicht empfohlen
Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Arzt aufgrund eines „Burn-out-Syndroms“ für arbeitsunfähig befunden und begann während des Krankenstandes eine Ausbildung zum Physiotherapeuten, wobei der behandelnde Arzt letztere befürwortete.
Entlassung nicht gerechtfertigt
Kernaussage der Gerichte war, dass „durch die begonnene Ausbildung zum Physiotherapeuten die gebotenen Verhaltensweisen im Krankenstand nicht ganz offenkundig oder betont verletzt wurden.“
Der OGH (9 ObA 64/14y) hielt die Entscheidung des Berufungsgerichtes für vertretbar.
Obwohl dieses Ergebnis aufgrund der Tatsache, dass die ärztliche Empfehlung letztendlich eine große Bedeutung erhielt, sehr zu begrüßen ist, stellt die ärztliche Entscheidung jedoch keinen Freibrief für jede Aktion während eines Krankenstandes dar: Ob eine Entlassung tatsächlich gerechtfertigt ist, kann immer nur anhand der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden.
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL.M.