Augenoptiker wirbt ungerechtfertigt mit „Doktortitel“
Augenoptiker verwendet Titel „Dr“
Der OGH ist bereits in der Vorgängerentscheidung (4 Ob 18/14x) vor ca. 2 Jahren zum Ergebnis gekommen, dass ein Optometrist, der über den akademischen Grad „Doctor of philosophy“ verfügte, diesen Titel ohne weitere Klarstellung nicht führen dürfe. Diese Entscheidung wurde unter https://www.infofueraerzte.at/index.php/2014/04/optometrist-mit-doktortitel-darf-titel-nicht-irrefuehrend-verwenden/ veröffentlicht.
Augenoptiker verstößt erneut gegen Exekutionstitel
Die Ärztekammer klagte den Optometristen erneut, da er auf seiner Homepage das Logo „Augenoptiker Dr W……“ verwendete und bekam letztendlich vom Rekursgericht und vom OGH (3 Ob 132/16g) Recht, da es der Augenoptiker nach dem Exekutionstitel zu unterlassen habe, zu Zwecken des Wettbewerbs den Titel „Doktor“, „Dr.“ oder „Dr“ ohne Zusatz zu führen. Ohne weitere Konkretisierung des Doktortitels, sofern er im Zusammenhang eines Augenoptikers verwendet wird, würde der Durchschnittsverbraucher fälschlicher Weise vom Vorhandensein einer medizinischen Ausbildung ausgehen, weil Augenoptiker in Österreich ein Lehrberuf ist und die Tätigkeit keine akademische Ausbildung erfordert.
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL.M.