Aufwendungen für Musik-CD eines Arztes nicht abzugsfähig
Musik – CD aus Sicht des VwGH keine taugliche Werbemaßnahme
Ein Privatarzt versandte 1.100 Musik – CDs mit seinem Praxislogo an seine Patienten. Ein Detail am Rande ist, dass die Musik unter anderem von seinem Sohn stammte. Der VwGH kam zum Ergebnis, dass dieses Präsent allenfalls eine Werbung für seinen Sohn darstelle, allerdings keinen Konnex zur ärztlichen Tätigkeit aufweise und daher nicht als „Leistungs- und Produktinformation“ zu werten sei.
Kosten für Musik – CD mindern Einkünfte NICHT
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind kleinere Sachgeschenke, wozu auch Musik - CDs zählen, die aufgrund der bestehenden Beziehungen beruflicher Natur an Kunden meistens zu besonderen Anlässen übermittelt werden, „durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der Lebensführung.“ Es handelt sich dabei um Repräsentationsaufwendungen, die bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit nicht abgezogen werden dürfen.
Die Revision an den VwGH wurde für nicht zulässig erklärt.
Mag. Barbara Hauer, PLL. M.