Aufklärung über möglichen Milzverlust ausreichend
Ärzte informieren über allfällige Komplikation
Im Zuge einer bevorstehenden Operation haben zwei Ärzte an zwei aufeinanderfolgenden Tagen vor der Operation den Patienten über das mögliche Risiko, dass es auch bei Anwendung der größten Sorgfalt zu einer Verletzung der Milz kommen könne oder diese im schlimmsten Fall sogar entfernt werden müsse, aufgeklärt. Diese Komplikation verwirklichte sich dann auch.
Allfällige, mit der Entfernung der Milz einhergehende Folgen wurden im Rahmen des Aufklärungsgespräches nicht erörtert, zumal der Kläger auch zu verstehen gab, dass „er wisse, was es bedeute, wenn Organe verletzt werden.“ Der Kläger stellte diesbezüglich auch keine Fragen, ansonsten hätte er noch nähere Informationen erhalten.
Aufklärung über Folgen des Milzverlustes nicht notwendig
Eine Aufklärung über die Folgen bei tatsächlichem Verlust der Milz war auch nicht notwendig und würde, so der OGH (3 Ob 94/14s) im konkreten Fall, die Aufklärungspflicht überspannen.
Zumal weder Kunst- noch Aufklärungsfehler bestanden haben, drang der Kläger mit seiner Schadenersatzklage nicht durch.
Mag. iur. Barbara Hauer, PLL. M.