Aufklärung am Vortag bei Entfernung der Prostata
Operation wegen Prostatakarzinom statt des geplanten Eingriffs
Der Patient befand sich einen Tag vor einer geplanten Operation stationär im Krankenhaus, wobei er sich darüber im Klaren war, dass möglicherweise auch eine Krebsdiagnose vorläge. Bereits am Vormittag bestätigte sich diese und verschiedene Ärzte berieten ihn ausführlich, ob er aufgrund dieser geänderten Umstände den Operationstermin am Folgetag, der ursprünglich für einen anderen Eingriff vorgesehen war, bereits für die Entfernung der Prostata nützen oder einen späteren Ersatztermin wahrnehmen möchte. Letztendlich entschied er sich für die durchgeführte Prostataektomie für nächsten Tag, sodass um 16:00 Uhr das präoperative Aufklärungsgespräch durchgeführt wurde.
Kritik des Klägers war, dass er erstens das Krankenhaus nicht wegen der Krebsdiagnose aufgesucht habe und zweitens erst um 16:00 Uhr für die am nächsten Morgen geplante Operation aufgeklärt worden sei.
Rechtzeitigkeit der Aufklärung bestätigt
Das Berufungsgericht ortete im konkreten Fall keinen Aufklärungsfehler und auch der OGH (1 Ob 107/20x) bestätigte diese Rechtsansicht zusammengefasst aus folgenden Gründen: Der Vergleich mit der Entscheidung des OGH (1 Ob 252/15p), derzufolge eine Aufklärung am Nachmittag des Vortages der Operation bei einem Eingriff an der Hüfte nicht rechtzeitig war, ist für den konkreten Fall und Sachverhalt nicht zulässig. Zudem hatte der Kläger zwischen den Gesprächen mehrere Stunden Zeit, eine Entscheidung zu treffen und willigte im Bewusstsein ein, dass er die Operation auch zu einem späteren Zeitpunkt hätte durchführen lassen können. „Aus medizinischer Sicht war dieser Eingriff die beste Wahl, wobei nach den Feststellungen die Folgen einer später durchgeführten Operation dieselben gewesen wären“, so der OGH.
Mag. Barbara Hauer, LL.M., MBA