Anrechnung Vordienstzeiten für Facharzt
Nicht alle Vordienstzeiten angerechnet
Ein Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin war an einer Landesklinik dienstzugewiesen und erhielt im Zuge der Erhebung des Vorrückungsstichtages zwar die Ausbildungszeiten zum Facharzt für Anästhesiologie angerechnet, nicht jedoch jene Zeiten, also weitere 18 Monate, die er während seiner Ausbildung in unterschiedlichen Fachabteilungen eines oberösterreichischen Krankenhauses in Linz absolviert hat.
Alle Ausbildungszeiten sind maßgebend
Nach der für den Sachverhalt gültigen Gesetzeslage des Tiroler Landesbedienstetengesetzes waren zur Ermittlung des Vorrückungsstichtages alle „zur ärztlichen Berufsausbildung vorgeschriebenen praktischen Tätigkeiten an einer zugelassenen Ausbildungsstätte“ einzubeziehen.
Die Gerichte (8 Ob 49/16p) kamen daher zum Ergebnis, dass generell alle Ausbildungszeiten, die zur Ausübung des Arztberufes – sei es als Allgemeinmediziner und / oder als Facharzt – anzurechnen waren.
Für neu eintretende Dienstnehmer hat der Landesgesetzgeber hingegen eine andere, mitunter eingeschränkte Anrechnung der Vordienstzeiten beschlossen.
Mag. iur. Barbara Hauer, LL.M.