Rechtliche Entscheidungen
Kein Aufklärungsfehler bei tiefer Beinvenenthrombose
Im Zuge eines operativen Eingriffs wurde der Patient über die mögliche Gefahr einer Beinvenenthrombose aufgeklärt. Postoperativ entwickelte sich eine Thromboembolie, wobei die Gerichte entgegen der Ansicht des Klägers im konkreten Fall keine Aufklärungspflichtverletzung orteten.
Kinderärztin wehrt sich erfolgreich gegen negative online-Bewertung
Ein verärgerter Familienvater, der für die Behandlung seines Sohnes bei einer Kinderärztin keinen Termin bekam, verfasste eine laut Feststellungen der Gerichte wahrheitswidrige Rezension gegen die Medizinerin. Die Ärztin ging daraufhin gerichtlich gegen den Plattformbetreiber vor. Letzterer musste eine Entschädigung leisten und die Beiträge löschen.
ÖGK verweigerte Kostenübernahme für Medikament
Trotz fachärztlicher Verordnung eines Mistelpräparates lehnte die ÖGK die Bezahlung ab. Aufgrund der zulässigen Zuordnung als „Außenseitermethode“ und der Tatsache, dass die Klägerin andere zur Verfügung stehende schulmedizinische Behandlungsmethoden nicht (ausreichend) beansprucht habe, war sie auch nicht zur Kostentragung verpflichtet.
Keine Herausgabe der Dokumentation an Ehefrau
Eine vom ihrem Ehemann getrennt lebende Frau begehrte Einsicht in die Krankenakte ihres stationär behandelten Ehemannes, der auch im Spital verstarb. Die Gerichte urteilten, dass die Ehegattin kein berechtigtes Interesse an diesen Informationen habe. Das Krankenhaus verweigerte daher die Herausgabe der Behandlungsunterlagen zu Recht.
Substitutionsarzt rechtswidrig aus Liste gestrichen
Die Streichung eines Arztes aus der Liste der für Substitutionsverschreibungen qualifizierten Ärzte aufgrund bestehender „Verschreibungsauffälligkeiten“ erfolgte zu Unrecht, weil die Unterinstanzen die während der Corona-Pandemie herrschenden Sonderregelungen bei ihrer Entscheidung nicht ausreichend berücksichtigt haben.
Werben ohne Grenzen? Sind Werbebeschränkungen ein Relikt oder in der modernen Social Media Welt umso wichtiger?
Ärzte unterliegen standesrechtlichen Werbebeschränkungen, die durch die modernen Onlineaktivitäten immer mehr an Präsenz gewinnen. Vor allem auch ein Webauftritt in Social Media Netzwerken bleibt künftighin spannend.
Aufklärungspflicht über typische Risiken bei Operation
Bei sogenannten typischen Risiken eines operativen Eingriffs bestehen grundsätzlich erhöhte Aufklärungsmaßstäbe unabhängig von der Wahrscheinlichkeit, dass sich diese dann auch tatsächlich verwirklichen. Allerdings besteht eine Informationspflicht auch hier nur über jene Gefahren, die geeignet sind, die Entscheidung der Patienten zu beeinflussen.
Einstweilige Verfügung - Arzt wird Abgabe von Ozempic untersagt
Durch die Abgabe eines gesamten Monatsbedarfs von Ozempic zur Eigenanwendung von adipösen Patienten zu Hause hat ein Facharzt rechtswidrig in den Apothekenvorbehalt eingegriffen. Mit einstweiliger Verfügung wurde ihm die Abgabe von Arzneimitteln untersagt.
Totaler Krankenhausaufnahmevertrag mit Arztzusatzvertrag – Belegspital
Bei unklarer Vertragsgestaltung von Belegspitälern kann auch ein totaler Krankenhausaufnahmevertrag vorliegen, im konkreten Fall war auch die Haftung des Krankenhausträgers denkbar. Letztendlich ist dies anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen, auch, ob eine solidarische Haftung des Belegarztes und des Krankenhausträgers bestehen.
Unzulässige Werbung mit „Handchirurgie“
Ein Facharzt für Unfallchirurgie sowie für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie wurde disziplinarrechtlich zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er auf seiner Homepage sowie auf seinem Ordinationsschild „Handchirurgie“ als Zusatzleistung anbot, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.
Kind mit einem Arm geboren – Haftung des Gynäkologen
Ein Facharzt für Gynäkologie informierte die werdende Mutter aufgrund eines Diagnose- und Aufklärungsfehlers nicht über das Fehlen einer oberen Extremität des Kindes. Die Mutter hätte in Kenntnis dieser Tatsache das Kind abgetrieben, weswegen der gesamte Unterhalt seit der Geburt sowie die Haftung für alle zukünftigen Schäden zugesprochen wurde.
Klage gegen Zahnärztekammer wegen Stellenvergabe abgewiesen
Ein Zahnarzt klagte seine Standesvertretung, weil er die Kassenstelle, die vormals sein Vater innehatte, nicht bekommen hat. Er begehrte die Feststellung der Haftung für alle zukünftigen und der Höhe nach noch nicht bezifferbaren Nachteile aufgrund des Nichtabschlusses des Einzelvertrages. Die Gerichte gaben ihm nicht Recht.
Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig
Obwohl die Patientin aufgrund monatelanger interdisziplinärer Abklärung grundsätzlich über die mit einer Magenbypassoperation verbundenen möglichen Nachteile Bescheid wusste, erfolgte die umfassende Aufklärung erst am späten Nachmittag am Vortag der Operation. Diese Aufklärung war nicht mehr rechtzeitig.
Kein obligatorisches Schlichtungsverfahren bei Rechtsstreit zwischen Ärzten aus Ordinationsübernahme
Rechtsstreitigkeiten von Ärzten sind nur dann dem Schlichtungsverfahren gem. § 94 Abs 1 und 4 ÄrzteG 1998 unterworfen, wenn die Streitigkeit mit der Ausübung des ärztlichen Berufs untrennbar verbunden ist.
Herausgabe der Patientendokumentation ohne Kostenersatz?
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Patienten ein Recht haben, eine erste Kopie ihrer Daten aus der Patientenakte kostenlos zu erhalten. Diese Informationen zu den Gesundheitsdaten umfassen beispielsweise Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde und Angaben zu den vorgenommenen Behandlungen oder Eingriffen.
Haftung des medizinischen Sachverständigen für unkorrektes Gutachten
Ein Spitalsbetreiber klagte einen medizinischen Sachverständigen erfolgreich auf Schadenersatz, zumal dieser in einem wegen eines ärztlichen Kunstfehlers geführten Vorverfahren ein falsches Gutachten erstellt hat. Diese unrichtige medizinische Bewertung war kausal für den Prozessverlust des Krankenhausbetreibers.
Unterlassungsklage eines Arztes gegen Patientin wegen krankhafter Liebe
Eine an einem therapieresistenten Liebeswahn leidende Patientin versuchte entgegen dem Willen des Arztes eine unablässige und intensive Kontaktaufnahme mit ihm, sowohl in seinem privaten als auch in seinem beruflichen Umfeld. Letztendlich blieb nichts anderes übrig, dagegen mit einer Unterlassungsklage vorzugehen.
Ärztliches Gutachten ohne Untersuchung
Ein zur Beurteilung des Risikos für eine konkrete Impfung ausgestelltes Gutachten setzt eine gewissenhafte Untersuchung voraus. Wird eine ärztliche Begutachtung ohne nachvollziehbare Begründung nicht durchgeführt, stellt dies, unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit des Gutachtens, eine ärztliche Berufspflichtverletzung dar.
Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht
Kann der Verdacht einer Alkoholkrankheit die Durchbrechung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht rechtfertigen?
Die Kundgebung eines ärztlichen Befundes an die zuständige Führerscheinbehörde, um eine Verletzung Dritter als Verkehrsteilnehmer aufgrund der Fahruntauglichkeit des Klägers zu vermeiden, kann im Einzelfall gerechtfertigt sein.
Keine Fristenhemmung bei eingesetzten Brustimplantaten
Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz aufgrund von eingesetzten Brustimplantaten ist nach Ablauf der absoluten Frist des § 13 Produkthaftungsgesetzes (PHG) nicht durchsetzbar. Die Fortlaufshemmung gemäß § 2 1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz (1. COVID-19-JuBG) ist nicht auf die absolute Frist nach § 13 PHG anzuwenden.
Behandlungsfehler - Beginn der Verjährung?
Die dreijährige Verjährungsfrist von Ersatzansprüchen bei Kunstfehlern beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis von Schaden und Ersatzpflichtigen, sofern eine Klage mit Erfolgsaussicht erhoben werden kann. Vorausgesetzt ist jedoch, dass der gesamte anspruchsbegründete Sachverhalt bekannt ist.
Strafe wegen Vernachlässigung ärztlicher Weiterbildung
Ärzt:innen sind gesetzlich zum Nachweis verpflichtet, dass sie in ausreichendem Maße die erforderlichen Fortbildungen, welche eine elementare Berufspflicht darstellen, absolviert haben. Die objektive und sorgfaltswidrige Verletzung dieser Verpflichtung kann zu disziplinärer oder verwaltungsstrafrechtlicher Ahndung führen.
Beweislast für ordnungsgemäße Aufklärung liegt beim Arzt
Ist eine Klage auf einen Aufklärungsfehler gestützt, muss der Arzt beweisen, dass er umfassend aufgeklärt hat. Können daher die Gerichte nicht feststellen, ob ordnungsgemäß aufgeklärt wurde, geht dies zu Lasten des Arztes und die Haftung wird bejaht werden. Die Informationspflicht umfasst auch mögliche Nebenwirkungen eines Medikamentes.
Sturz beim Feuerwehrball
Verkehrssicherungspflichten gehen für die Dauer einer Veranstaltung nicht gänzlich über. Gegenständlich haftete die freiwillige Feuerwehr nicht für allfällige Gebäudeschäden oder eine schadhafte Stiege trotz der Vereinbarung, den Ball im Gemeindegebäude zu veranstalten.
Ordnungsgemäße Aufklärung vor Operation erfolgt
Bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung besteht die Gefahr einer Arzthaftung auch für so genannte typische Risiken, die selbst ohne Behandlungsfehler eintreten können. Keine Schadenersatzpflicht besteht allerdings dann, wenn der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung eingewilligt hätte. Im konkreten Fall wurde ohnehin korrekt aufgeklärt.
Ärztevorbehalt - Apotheken verstoßen mit Werbekampagne gegen UWG
Eine den Ärzten vorbehaltene Tätigkeit liegt nur dann nicht vor, wenn dafür keinerlei medizinisches Fachwissen erforderlich ist. Apotheker dürfen zwar über mögliche Wechselwirkungen der von Ärzten verschriebenen Medikamente beraten bzw. allfällige Wechselwirkungen dieser Medikamente prüfen, allerdings dürfen sie keine ärztlichen Tätigkeiten ausüben.
Das Klinisch-Praktische-Jahr ausländischer Medizinstudenten ist ein Berufspraktikum und bedarf daher keiner Beschäftigungsbewilligung iSd AuslBG
Im verfahrensgegenständlichen Fall verhängte die zuständige Bürgermeisterin über den Geschäftsführer eines Spitals eine Geldstrafe, weil diese einen Ausländer beschäftigt habe, ohne zuvor eine Beschäftigungsbewilligung einzuholen. Es handelte sich dabei um einen russischen Studenten, der an der Med Uni Graz studierte und in der besagten Krankenanstalt einen Teil des KPJ absolvierte.
Brustimplantate - Keine Deckungspflicht der privaten Krankenversicherung
Nach einer Brustvergrößerung und einer später eingetretenen Krebserkrankung und erfolgter Therapie wurde bei der Klägerin eine Kapselfibrose diagnostiziert und chirurgisch entfernt. Die Brustimplantate waren kausal für die Erkrankung und somit als sekundärer Risikoausschluss nicht von der Deckungspflicht der privaten Krankenversicherung umfasst.
Ablehnung der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung einer COVID-19-Schutzimpfung
Oberster Gerichtshof trifft Interessensabwägung gemäß § 254 Abs 1 ABGB in Bezug auf COVID-19-Schutzimpfung. Gerichtlicher Erwachsenenvertreter beantragte die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung einer COVID-19-Schutzimpfung, die die Betroffene verweigerte. Im gegenständlichen Verfahren wurde die Zustimmung des gerichtlichen Erwachsenenvertreters zur Verabreichung einer COVID-19-Schutzimpfung samt der notwendigen Auffrischungen vom Senat des Obersten Gerichtshofes abgelehnt.
Übergabe der Patientenkartei nur an Kassenplan- oder Ordinationsstättennachfolger
Beendet ein Kassenvertragsarzt seine Tätigkeit ohne entsprechenden Nachfolger, ist der bisherige Ordinationsinhaber zur Aufbewahrung der Patientenkartei verpflichtet. Eine Weitergabe der Patientendaten an andere Ärzte als den Kassenplanstellen- oder den Ordinationsstättennachfolger ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.